Der Tierärzte-Prozess vor dem LG Hanau wird im März 2015 zum Teil neu verhandelt. Der Bundesgerichtshof hatte das erste Urteil im Strafausspruch aufgehoben. Eine andere Strafkammer des LG Hanau wird über das Strafmaß nun neu urteilen.
Der Bundesgerichtshof hat das Urteil gegen die beiden Brüder aus Langenselbold, die das Landgericht Hanau im Dezember 2013 zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt hat, im Strafausspruch aufgehoben und zur erneuten Verhandlung an eine andere Strafkammer des Landgerichts Hanau zurück verwiesen.
Als eines der ersten Mitglieder des VdSRV e.V., bin ich berechtigt das vom Verband im Februar 2014 aufgelegte Zertifikat "Zertifi- zierter Verteidiger im Wirtschaftsstrafrecht" zu führen.
Als eines der ersten Mitglieder des VdSRV e.V., bin ich berechtigt das vom Verband im Februar 2014 aufgelegte Zertifikat "Zertifi- zierter Verteidiger im Steuerstrafrecht" zu führen.
Im Jahr 2012 hat sich ein Mitglied eines Motorradclubs von diesem losgesagt und hat umfassende Aussagen zu insbesondere zu Drogen- und Waffengeschäften gemacht. Der Zeuge wurde vom Landeskriminalamt zunächst in ein Zeugenschutzprogramm aufgenommen, welches er später wieder aus freien Stücken verließ.
Als Ergebnis dieser Aussagen hat die Staatsanwaltschaft Frankenthal gegen 6 Personen Anklage erhoben. Das Landgericht Landau hat die Eröffnung des Hauptverfahrens gegen einen der Angeklagten abgelehnt, soweit dieser die Aussagen des Kronzeugen zu Grunde lagen. Die Staatsanwaltschaft hat hiergegen Beschwerde eingelegt.
Vor dem Amtsgericht Ludwigshafen erfolgte am 18.02.2014 nach stundenlanger Vernehmung des Kronzeugen ein Freispruch aus Mangel an Beweisen, da das Gericht Zweifel hatte. Dieser Teilfreispruch ist noch nicht rechtskräftig.
Unter großem Sicherheitsaufgebot werden vor dem Landgericht Frankenthal die weiteren Hauptverhandlungen unter anderem gegen den Präsidenten des Clubs geführt. Auch dort wurde der Kronzeuge an mehreren Tagen und über mehrere Stunden befragt. Die Verfahren sind noch nicht abgeschlossen.
Ein Arzt war angeklagt worden, sich nach Verursachung eines Verkehrsunfalles unerlaubt vom Unfallort entfernt zu haben. Dieser hat beim Einparken ein daneben stehendes Fahrzeug gestreift, ohne dies allerdings bemerkt zu haben. Sein Hinweis im Ermittlungsverfahren wurde als Schutzbehauptung abgetan und Anklage erhoben.
Der in der Hauptverhandlung hinzugezogene Sachverständige kam zu dem Ergebenis, dass der Arzt den Unfall tatsächlich nicht bemerkt haben muss, da die Situation beim Einparken keinen Einblick im Berich des vorderen rechten Kotflügels eröffnet und Bewegungen des gegnerischen Fahrzeuges nur dann wahr genommen werden, wenn man in diesem Moment auch hinschaut. Selbst Geräusche mussten aufgrund der Innengeräusche im Fahrzeug nicht zwingend wahr genommen werden, so dass der Arzt am Ende vom Vorwurf frei gesprochen wurde.
Ein 29jähriger Ludwigshafener war angeklagt worden mit Betäubungsmitteln Handel getrieben zu haben. Grundlage der Anklage waren abgehörte Telefongespräche die selbst der als Zeuge gehörte Kriminalbeamte nicht als eindeutige Nachweise beurteilte. Bei dem Gesprächspartner fanden die Ermittler zwar Betäubungsmittel, doch der Rückschluss, dass diese bei dem Angeklagten gekauft worden sind, reichte für eine Verurteilung nicht aus. Die Ermittlungsbeamten hatten das Treffen der beiden Personen nicht observiert, sondern an der Wohnung ihrer eigentlichen Zielperson gewartet. Der Verdacht gegen den Angeklagten beruhte daher am Ende auf zu schwachen Indizien.
Der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat ein Urteil des Schwurgerichts des Landgerichts Hanau vom 13. Juli 2012 in vollem Umfang aufgehoben.
Der 71-jährige Angeklagte hatte den Sohn seiner Ehefrau erschossen und war deshalb durch das LG Hanau zu einer Freiheitsstrafe verurteilt worden.
Für den BGH waren bereits die Feststellungen des Landgerichts zum objektiven Tatablauf nicht in hinreichendem Maße nachvollziehbar. In seinem Beschluss hat der BGH die Widersprüche in der Sachverhaltsdarstellung des landgerichtlichen Urteils ausführlich dargestellt und ausgeführt, dass vor dem Hintergrund dieser Widersprüche das Urteil keinen Bestand haben kann. Darüberhinaus hat der BGH auch die Feststellung zum subjektiven Vorstellungsbild des Rentners beanstandet. Das Landgericht wird im Rahmen einer neuen Hauptverhandlung nicht nur die Frage der Notwehr erneut prüfen müssen, sondern sich auch damit auseinanderzusetzen haben, weshalb eine "solide, unauffällige Persönlichkeit" - so der BGH - eine solche Tat begeht.
Nach mehreren Hauptverhandlungstagen wurde der Angeklagte, der selbst Rechtsanwalt ist, vom Vorwurf der Untreue freigesprochen.
Die Hauptbelastungszeugen hatten ein privates Darlehen aufgenommen, welches sie aus dem Verkauf von Immobilien zurückzahlen wollten. Andererseits war auch der Rechtsanwalt zu bezahlen. Da auch diese Zeugen Geld nur einmal ausgeben konnten, blieb damit ein Gläubiger auf der Strecke. Der Rechtsanwalt hat den Zahlungseingang am Ende mit seinen Honorarforderungen verrechnet und wurde vom Darlehensgeber der Zeugen angezeigt. Diese hatten dem Darlehensgeber gegenüber behauptet, den Rechtsanwalt zur Rückzahlung des Darlehens angewiesen zu haben. Nach mehreren Anläufen, bei denen die Hauptbelastungszeugen vor Gericht nicht erschienen waren, boten diese als Zeugen am Ende kleinen glaubhaften Eindruck. Das Gericht sprach daher frei.
Nach einer ungewöhnlichen Hauptverhandlung wurde der Angeklagte in Abwesenheit vom Vorwurf der Bedrohung freigesprochen.
Zunächst begann alles ungewöhnlich, da der Angeklagte auf den Einspruch gegen den Strafbefehl hin nicht zur Hauptverhandlung erschienen war. So wurde dann in seiner Abwesenheit verhandelt. In der Folge machte die Hauptbelastungszeugin von ihrem Recht, das Zeugnis zu verweigern, Gebrauch. Die Vernehmung einer Zeugin vom Hörensagen und des ermittelnden Kriminalbeamten reichten am Ende dem Gericht nicht, von der Schuld des Angeklagten überzeugt zu sein. So wurde dieser vom Vorwurf der Bedrohung freigesprochen.
Freispruch vom Vorwurf des Handeltreibens mit 20 kg Haschisch
AG Frankenthal - Nachdem eine von der Polizei überwachte Kurierfahrt Ende 2008 mit der Festnahme des Kuriers und der Sicherstellung von 20 kg Haschisch endete, dauerte es für die Angeklagten bis 2013 bis zu einer erstinstanzlichen Entscheidung.
Während die Staatsanwaltschaft mit ihrer Anklage von einem gemeinschaftlichen Handeltreiben ausging und beide Angeklagte als die potentiellen Abnehmer der 20 kg wertete, kam das Gericht zu einem differenzierten Ergebnis.
Bei dem von mir vertretenen Angeklagten sah es einen Tatnachweis in keiner Form als erbracht an und sprach diesen frei.
Im zweiten Fall wollte das Gericht der Staatsanwaltschaft ebenfalls nicht folgen. Statt eines Handeltreibens legte das Gericht hier eine Beihilfe zum Handeltreiben zu Grunde. Auch bei der Frage, wie die lange Verfahrensdauer zu berücksichtigen sei, war das Gericht anderer Ansicht. Während die Staatsanwaltschaft in ihrem Antrag eine Kompensation von 3 Monaten als ausreichend ansah, legte das Gericht 6 Monate zu Grunde.
Hat ein 52-jähriger Mann während einer Urlaubsreise seine damalige Freundin vergewaltigt, oder hat er den entgegenstehenden Willen nicht zu erkennen vermocht und ist von einvernehmlichen Handlungen ausgegangen?
Diese Frage musste das Schöffengericht im Rahmen der Beweisaufnahme klären, nachdem der Angeklagte nicht nur eine Vergewaltigung bestritten hat, sondern sexuelle Handlungen mit der Zeugin als stets einvernehmlich geschildert hat.
Da der Angeklagte selbst wenige Wochen zuvor Opfer eines Übergriffs auf seine Person war, die in der Folge zu nicht unerheblichen Verletzungen führte, konnte das Gericht nicht zweifelsfrei feststellen, dass der Angeklagte in der Lage war, das Verhalten der mutmaßlich Geschädigten richtig zu deuten.
Das Urteil ist nicht rechtskräftig, der Nebenklagevertreter hat ein Rechtsmittel bereits angekündigt.
Ein 43-jähriger Mann wurde beschuldigt, auf dem Parkplatz eines Supermarktes beim Ausparken ein Fahrzeug beschädigt und sich danach von der Unfallstelle entfernt zu haben. Die Geschädigte nannte bei der Polizei den Fahrzeugtyp und Teile des Kennzeichens. Eine Woche später will sie die Begleiterin des Täters wieder gesehen haben und schließt von dieser auf deren Begleiter als Täter. In der Hauptverhandlung konnte sie diesen nicht mehr zweifelsfrei wiedererkennen. Da auch die Angaben zum Fahrzeug so nicht zutreffen konnten, da es nach Auskunft des Kraftfahrtbundesamtes ein Fahrzeug dieses Typs im Zulassungsbezirk in der genannten Farbe nicht gab, wurde der Angeklagte am Ende freigesprochen.
Wegen Vergewaltigung und Aussetzung mussten sich drei junge Männer vor dem Landgericht Mainz verantworten. Das Landgericht Mainz hat aufgrund der unterschieldichen Beteiligung einen der drei Männer zu einer Jugendstrafe von 3 Jahren und 6 Monaten verurteilt, die beiden anderen jungen Männer zu einer Jugendstrafe von 8 Jahren. Das Urteil ist rechtskräftig.
Ein Vater, der seinen Sohn zum Gehilfen bei seinen Drogengeschäften machte, muss für 5 Jahre und 2 Monate ins Gefängnis. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass er seinen damals 10-jährigen Sohn in 2 Fällen dazu bestimmte, ihm beim Handel zu helfen. Neben anderen Milderungsgründen, die zur Annahme eines minder schweren Falles führten, hat das Gericht berücksichtigt, dass der Sohn nur als Gehilfe tätig war und nicht eigenständig gehandelt hat.
LG Mainz - Nach ungewöhnlichen Ereignissen in der Berufungshauptverhandlung - der Vorsitzende ließ durch die hinzugerufene Polizei den Grad der Alkoholisierung von Zeugen feststellen - erfolgte für den Angeklagten ein Freispruch. Die Berufungskammer war von seiner Schuld nicht überzeugt, nachdem der mit 1 Promille noch leicht alkoholisierte Hauptbelastungszeuge in seiner Schilderung des Tathergangs nicht nur von seiner Aussage bei der Polize abwich, sondern auch in der Hauptverhandlung unterschiedliche Versionen parat hatte. Nachdem die Verteidigung noch Lichtbilder vom Tatort vorlegte und die Schilderungen mit den Örtlichkeiten nicht übereinstimmten, war eine Verurteilung des Angeklagten nicht mehr gerechtfertigt.