Geldwäscheprävention wird durch meine Kanzlei sowohl in Form der Einzelberatung, oder der Übernahme der Stellung als externer Geldwäschebeauftrater, als auch als Baustein der Unternehmens-Compliance, also als Geldwäsche-Compliance angeboten.
Hierzu verfüge ich über langjähriger Erfahrung nicht nur als Strafverteidiger, unter anderem auch in Geldwäscheverfahren, sondern auch mit der Beratung mittelständischer Unternehmen im Rahmen der Geldwäscheprävention, bzw. von Unternehmen in den regulierten Märkten.
Ein professionelles Management rechtlicher Risiken ist zur Entlastung der Geschäftsleitung vom Vorwurf des Organisationsverschuldens für eine Reduzierung des Haftungsrisikos unumgänglich und dient zugleich der Vermeidung von Reputationsschäden.
Im Bereich der Geldwäscheprävention werden folgende Leistungen geboten:
Die Geldwäsche-Compliance kann dabei in ein Compliance-Management -System integriert werden, so dass insbesondere die Prüfung der Geschäftspartner und der wirtschaftlich Berechtigten Teil der Geschäftspartner Compliance wird. Das CMS wird dabei nach ISO 19600 errichtet.
Aufgrund der Tätigkeit als Strafverteidiger und der damit verbundenen Expertise im Bereich der strafrechtlichen Compliance, kann im
Rahmen eines Compliance-Management-Systems ein ganzheitliche Ansatz verfolgt werden, so dass auch eine Fraud-Prophylaxe, das Datenschutzmanagement, Maßnahmen zur Tax-Compliance etc. mit
eingebunden werden können.