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Geldwäscheprävention


Geldwäscheprävention wird durch meine Kanzlei sowohl in Form der Einzelberatung, oder der Übernahme der Stellung als externer Geldwäschebeauftrater, als auch als Baustein der Unternehmens-Compliance, also als Geldwäsche-Compliance angeboten.

 

Hierzu verfüge ich über  langjähriger Erfahrung nicht nur als Strafverteidiger, unter anderem auch in Geldwäscheverfahren, sondern auch mit der Beratung mittelständischer Unternehmen im Rahmen der Geldwäscheprävention, bzw. von Unternehmen in den regulierten Märkten. 

 

Ein  professionelles  Management rechtlicher Risiken ist zur Entlastung der Geschäftsleitung vom Vorwurf des Organisationsverschuldens für eine Reduzierung des Haftungsrisikos unumgänglich und dient zugleich der Vermeidung von Reputationsschäden.

 

Im Bereich der Geldwäscheprävention werden folgende Leistungen geboten:

  • Kurzanalyse zum Bestehen einer Präventionspflicht
  • Erstellung einer Gefährdungsanalyse
  • Erstellung und Fortschreibung der Risikoanalyse (entsprechend ISO 37000)
  • Übernahme der Stellung als externer Geldwäschebeauftragter
  • Schulung der Geschäftsführung und der Mitarbeiter
  • Prüfung und Abgabe Geldwäscheverdachtsmeldung
  • Kontaktperson für Aufsichts- und ggfs. Strafverfolgungsbehörden
  • Interne Ermittlungen zu Vorgängen mit Relevan zur Geldwäscheprävention
  • Überwachung der Sanktionslistenprüfung
  • Customer Due-Diligence (know your customer)
  • Vornahme der gesetzlich vorgeschriebenen Dokumentationen, bzw. Überwachung der Dokumentationspflichten
  • Implementierung eine Hinweisgebersystems entsprechend § 6 Abs. 5 GWG
  • Implementierung in das bestehende IKS oder Compliance Management System
  • Implementierung einer Geschäftspartner Compliance

 

Die Geldwäsche-Compliance kann dabei in ein Compliance-Management -System integriert werden, so dass insbesondere die Prüfung der Geschäftspartner und der wirtschaftlich Berechtigten Teil der Geschäftspartner Compliance wird. Das CMS wird dabei nach ISO 19600 errichtet.

 

Aufgrund der Tätigkeit als Strafverteidiger und der damit verbundenen Expertise im Bereich der strafrechtlichen Compliance, kann im Rahmen eines Compliance-Management-Systems ein ganzheitliche Ansatz verfolgt werden, so dass auch eine Fraud-Prophylaxe, das Datenschutzmanagement, Maßnahmen zur Tax-Compliance etc. mit eingebunden werden können.

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Jürgen Möthrath

Rechtsanwalt

Fachanwalt für Strafrecht

Certified Compliance Officer (DIZR e.V.)

Certified Chief Compliance Officer (DIZR e.V.)

Certified Tax Compliance Officer (DIZR e.V.)

Zertifizierter Geldwäschebeauftragter (DEKRA)

Tel.: 06241/93800-0

E-Mail: kanzlei@ramoethrath.de

Seminare 2023:

Deutscher Strafverteidiger-Verband (DSV):

Strafrechtsdialog monatliche Online-Fortbildung im Rahmen von jeweils 2 Zeitstunden.

 

Geldwäscheprävention für

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