Hier finden Sie sowohl eine Strafprozessvollmacht, als auch eine Zivilprozessvollmacht. Beide Formulare können Sie am PC ausfüllen und dann herunterladen und mir das Vollmachtsformular datiert
und unterzeichnet zurück senden. Gerne über das gesicherte System der Kanzlei:
Der Rechtsanwalt ist zur Verschwiegenheit verpflichtet. Diese Pflicht bezieht sich auf alles, was ihm in Ausübung seines Berufes bekanntgeworden ist. Dies gilt nicht für Tatsachen, die offenkundig sind oder ihrer Bedeutung nach keiner Geheimhaltung bedürfen.
Bitte haben Sie daher Verständnis, dass ich weder dazu Auskunft geben kann, wer als Mandant von mir vertreten wird, noch zum Inhalt der Mandate.
Dies gilt auch unter dem Gesichtspunkt des § 34 BDSG.
Nach § 34 Abs. 7 i.V.m. § 33 Abs. 2 Nr.3 BDSG besteht ein Pflicht zur Auskunftserteilung gegenüber dem von der Datenspeicherung Betroffenen nicht, da der Rechtsanwalt nach § 43a Abs. 2 BRAO gesetzlich zur Berufsverschwiegenheit verpflichtet ist.